Wenn Dein Fahrrad faltbar ist und in einer eigenen Tasche verstaut wird, muss es als „Sondergepäck“ gebucht und entsprechend verstaut werden:
- Es gelten die Bestimmungen für Sondergepäck
- Max. Größe: 240 cm (L+B+H)
- Nur ein Sondergepäckstück pro Person
- Keine E-Bikes, Tandems oder Dreiräder