Gesetzliche Rabatte in Polen

1. 100 % – Grenzschutzbeamte – illegale Einwanderung

Grenzschutzbeamte bei der Ausführung ihrer Pflichten zur Vermeidung und Vereitelung illegaler Einwanderung über international bedeutende Transportrouten

– gültig für normale, schnelle, sehr schnelle und Express-Verbindungen

2. 95 % – Begleitpersonen für Blinde

Reisebegleitung für eine blinde Person

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen

3. 95 % – Begleitperson für Kriegsversehrte

Begleitperson eines/einer Kriegsversehrten, der/die als vollständig erwerbsunfähig gilt und auf Hilfe angewiesen ist

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen

4. 95 % – Begleitpersonen für Personen, die auf Hilfe angewiesen sind

Reisebegleitung für eine auf Hilfe angewiesene Person

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen

5. 93 % – Blinde

Blinde, die das Kriterium erfüllen, auf Hilfe angewiesen zu sein

– gültig für normale Verbindungen

6. 78 % – Grenzschutzbeamte

Uniformierte Grenzschutzbeamte während der Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Schutz von Landesgrenzen und bei der Begleitung festgesetzter Personen, Patrouillen oder der Ausführung ihrer Pflichten im Zusammenhang mit der Kontrolle des Grenzverkehrs

– gültig für normale und schnelle Verbindungen

7. 78 % – Zollbeamte und Beamte des Finanzministeriums

Zollbeamte und Beamte des Finanzministeriums bei der Ausführung ihrer dienstlichen Pflichten im Zusammenhang mit Abschnitt 5 des National Tax Administration Act vom 16. November 2016 (Gesetzblatt, Position 1947)

– gültig für normale und schnelle Verbindungen

8. 78 % – Polizeibeamte

Uniformierte Polizeibeamte bei der Begleitung festgesetzer Personen oder dem Schutz von Eigentum, dem Transport bestimmter Postsendungen, auf Streife oder bei der Unterstützung von Vollstreckungsorganen

– gültig für normale und schnelle Verbindungen

9. 78 % – Soldaten der Militärpolizei

Soldaten der Militärpolizei oder der Militärbehörden bei der Ausführung ihres offiziellen Streifendiensts und andere dienstlicher Pflichten unter Benutzung öffentlicher Transportmittel

– gültig für normale und schnelle Verbindungen

10. 78 % – Kinder mit Behinderung

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (bis zum abgeschlossenen 23. Lebensjahr) für Fahrten vom Wohnsitz oder Aufenthaltsort zu:

Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Pflege- und Bildungseinrichtungen, Weiterbildungsinstituten, Sonder- und Förderschulen, sonderpädagogischen Zentren, Zentren für Kinder und Jugendliche zur Erfüllung ihrer Schulpflicht und Studien, Rehabilitations- und Bildungszentren, sozialen Wohneinrichtungen, Beratungszentren, Gesundheitseinrichtungen, psychologischen und pädagogischen Kliniken, einschließlich Aufenthalten in Fachkliniken und Rehabilitationsmaßnahmen (und zurück)

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen

11. 78 % – Begleitpersonen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Elternteil oder Begleitperson für ein Kind oder einen Jugendlichen mit Behinderung(en) auf Fahrten zu:

Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Pflege- und Bildungseinrichtungen, Weiterbildungsinstituten, Sonder- und Förderschulen, sonderpädagogischen Zentren, Zentren für Kinder und Jugendliche zur Erfüllung ihrer Schulpflicht und Studien, Rehabilitations- und Bildungszentren, sozialen Wohneinrichtungen, Beratungszentren, Gesundheitseinrichtungen, psychologischen und pädagogischen Kliniken, einschließlich Aufenthalten in Fachkliniken und Rehabilitationsmaßnahmen (und zurück)

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen

12. 78 % – Nicht erwerbsfähige und auf Hilfe angewiesene Kriegsversehrte

ein Kriegsversehrte/r, der/die als vollständig erwerbsunfähig gilt und auf Hilfe angewiesen ist

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen

13. 78 % – Nicht-Berufssoldaten

Nicht-Berufssoldaten, die den Militärdienst mit Ausnahme regelmäßiger Dienste oder Dienste nach der Stop-Loss-Richtlinie absolvieren und Personen, die dieser Dienstverpflichtung in ähnlicher Form nachgehen

– gültig für normale und schnelle Verbindungen

14. 78 % – Kinder bis 4 Jahre

Kinder bis 4 Jahre mit eigenem Sitzplatz

– gültig für normale und schnelle Verbindungen

15. 78 % – Blinde, durch Militäreinsätze geschädigte Zivilisten

Blinde, durch Militäreinsätze geschädigte Zivilisten, die das Kriterium erfüllen, auf Hilfe angewiesen zu sein

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen

16. 78 % – Studenten mit Behinderung

Studenten mit Einschränkungen oder Behinderungen (bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr) für Fahrten vom Wohnsitz oder Aufenthaltsort zu:

Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Pflege- und Bildungseinrichtungen, Weiterbildungsinstituten, Sonder- und Förderschulen, sonderpädagogischen Zentren, Zentren für Kinder und Jugendliche zur Erfüllung ihrer Schulpflicht und Studien, Rehabilitations- und Bildungszentren, sozialen Wohneinrichtungen, Beratungszentren, Gesundheitseinrichtungen, psychologischen und pädagogischen Kliniken, einschließlich Aufenthalten in Fachkliniken und Rehabilitationsmaßnahmen (und zurück)

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen

17. 51 % – Blinde

Blinde, die das Kriterium erfüllen, auf Hilfe angewiesen zu sein

– gültig für normale und schnelle Verbindungen

18. 51 % – Kriegsveteranen

Kriegsveteranen und andere berechtigte Personen – Pensionäre, Behinderte sowie Rentenleistungsempfänger und Familienbeihilfeberechtigte

– gültig für normale und schnelle Verbindungen

19. 51 % – Aktivisten der antikommunistischen Opposition und aus politischen Gründen unterdrückte Personen

– gültig für normale und schnelle Verbindungen

20. 49 % – auf Hilfe angewiesene Personen

auf Hilfe angewiesene Personen, mit Ausnahme von blinden, auf Hilfe angewiesenen Personen

– gültig für normale Verbindungen

21. 37 % – Kinder über 4 Jahre

Kinder über 4 Jahre bis zum Erreichen des Alters für das obligatorische Vorschuljahr

– gültig für normale und schnelle Verbindungen

22. 37 % – Blinde

Blinde, die das Kriterium, auf Hilfe angewiesen zu sein, nicht erfüllen

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen

23. 37 % – Kriegsveteranen mit Behinderung

Versehrte Kriegsveteranen mit einer Invaliditätsrente aufgrund von Verletzungen oder Erkrankungen im Zusammenhang mit einer Teilnahme an Aktivitäten im Ausland

– gültig für normale und schnelle Verbindungen

24. 37 % – Kriegsversehrte

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen

25. 37 % – Auf Hilfe angewiesene Personen

auf Hilfe angewiesene Personen, mit Ausnahme von blinden, auf Hilfe angewiesenen Personen

– gültig für schnelle und sehr schnelle Verbindungen